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Verletzung der Offenlegungspflicht nach § 277 Abs 1 UGB verstößt gegen § 1 Abs 1 Ziff 1 UWG; zur gemeinschaftsrechtlichen Unbedenklichkeit dieser Auffassung*)*)Siehe auch E Nr 189, in diesem Heft auf S 446 ff.

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2009/204wbl 2009, 467 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 1 Abs 1 Ziff 1 UWG; § 277 Abs 1 UGB:

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