Die Dienstleistungs-Richtlinie1) (DL-Richtlinie) normiert in Art 44 Abs 1, dass sie bis spätestens 28.12.2009 in den Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden soll. Die Regierungsvorlage zum Sammelgesetz Dienstleistungsrichtlinie2) dient zum Anlass, einige Aspekte zur Implementierung der DL-Richtlinie in das österreichische Recht näher zu beleuchten3).