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Rechtsänderung nach abgeschlossener Tat und Strafbarkeit; Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten ist nicht nach deutschem, sondern österreichischem Recht zu beurteilen; Belehrungspflicht und Gemeinschaftslizenz

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2009/164wbl 2009, 366 Heft 7 v. 1.7.2009

§§ 9 Abs 3, 23 Abs 1 und Abs 4 GüterbeförderungsG 1995 idF BGBl I 2002/32; §§ 1 Abs 2, 9 Abs 2, 3 und 4 VStG:

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