§ 18 Abs 5 GmbHG:
Das Protokoll über eine Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, in dem eine in dieser Tagsatzung abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärung des Alleingesellschafters festgehalten wird, ist eine im Sinn des § 18 Abs 5 GmbHG unverzüglich errichtete Urkunde über das Rechtsgeschäft.