§ 1162c ABGB; § 32 AngG; § 19f AZG§ 19 Z 2 Kollektivvertrag holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe:
Kollektivvertragliche Verfallsbestimmungen sind auf Ansprüche auf Überstundenentgelt nicht anzuwenden, wenn sich diese Entgeltansprüche daraus ergeben, dass ein Zeitguthaben nicht verbraucht wird.