§ 879 ABGB;§ 539 ASVG;§ 18 Abs 4 SUG:
Eine Vereinbarung, mit der sich ein Arbeitnehmer anlässlich der Inanspruchnahme der Sonderunterstützung verpflichtet hat, dem Arbeitgeber dessen gesetzlichen Beitrag zu ersetzen, ist nicht gesetz- oder sittenwidrig, wenn diese Vereinbarung nur im Interesse des Arbeitnehmers getroffen wurde.