Art 88/2+3 EG:
EuG 10. 2. 2009, Rs T-388/03 (Deutsche Post AG und DHL International)
Das mit dem allgemeinen Postdienst in Belgien betraute Unternehmen, das auch im alleinigen Eigentum des belgischen Staates stand, erhielt von diesem seinem Eigentümer im Jahr 2003 eine Aufstockung der Eigenmittel. Diese wurde von der Kom mit E C (2003) 2508 für vereinbar erklärt. Die Kom war zu dem Schluss gekommen, dass diese Aufstockung unter den von diesem Unternehmen im Zeitraum 1992-2002 unter dem Wert der im Allgemeininteresse erbrachten Dienstleistungen lag. Auch habe das Unternehmen nach seiner Umwandlung in ein eigenständiges öffentliches Unternehmen keine unvereinbare staatliche Beihilfe erhalten.