b) Art 8/1/b der VO (EG)Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuG 12. 2. 2009, Rs T-265/06 (Sara Lee/DE NV [PIAZZA])
Zum Widerspruch der Inhaberin der älteren Wortmarken, bestehend aus dem Wort "Piazza" oder den Wörtern "Piazza d'oro", gegen die Eintragung einer Bildmarke, die sich aus der Inschrift "Piazza del sole" und zwei bildlichen Darstellungen, einem schwarzen, schräg gestellten Halbkreis im Hintergrund und einem leeren Rechteck zusammensetzt, erkannte das EuG nach Wiederholung der für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr geltenden Grundsätze entsprechend dem unter a) erwähnten Urteil zu Recht: