Die Qualifikation von Bestandsverträgen in Einkaufszentren wird in der Literatur kontrovers diskutiert und in der Rechtsprechung nicht immer einheitlich beantwortet. Eine entsprechende Klarstellung im Mietrecht erscheint wünschenswert, sie setzt freilich eine Definition des Begriffs eines "Einkaufszentrums" voraus. Dieser Begriff wird in der österreichischen Rechtsordnung in verschiedenen anlagenrechtlichen Zusammenhängen definiert - vor allem im Raumordnungsrecht der österreichischen Bundesländer, daneben aber auch im Gewerberecht und im UVP-G. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über diese Begriffsbildungen, weist auf die nicht unerheblichen Unterschiede hin und legt dar, wie die jeweiligen EKZ-Begriffe durch die unterschiedlichen Regelungsanliegen dieser Materien geprägt sind. Im Ergebnis umfassen diese Begriffe mehr oder weniger unterschiedslos alle Erscheinungsformen großflächiger Handelsbetriebe, ohne dass auf die für EKZ in betriebswissenschaftlicher Hinsicht maßgeblichen Kriterien abgestellt wird. Eine Übertragung der anlagenrechtlichen EKZ-Definitionen auf andere rechtspolitische Zusammenhänge wie das Wohnrecht ist daher kaum möglich und wäre auch rechtspolitisch wenig sinnvoll.