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Zur Verwertung eines Geschäftsanteils mit satzungsmäßigem Aufgriffsrecht

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2009/85wbl 2009, 200 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 76 Abs 4 GmbHG; §§ 331 ff EO:

Eine analoge (bzw entsprechende) Anwendung von § 76 Abs 4 GmbHG kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die satzungsmäßige Übertragungsbeschränkung für Geschäftsanteile einer GmbH nur zugunsten von weiteren Gesellschaftern angeordnet ist, solche aber nicht vorhanden sind.

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