Art 87/1 EG:
EuG 18. 12. 2008, verb Rs T-211/04 und T-215/04 (Regierung von Gibraltar und Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland/Kom)
Im August 2002 meldete GB die beabsichtigte Neuordnung der Körperschaftssteuer durch die Regierung von Gibraltar an. Dieser zufolgte sollten die Unternehmen drei Steuern zu bezahlen haben, und zwar eine Eintragungsgebühr, eine Lohnsummensteuer und eine Gewerbegrundnutzungssteuer, wobei die beiden letztgenannten Steuern mit 15% der Gewinne begrenzt sind.