b) Art 43 EG (alt: Art 52 EG-V):
EuGH 27. 11. 2008, Rs C-418/07 (Société Papillon)
Art 223 A-F des französischen Steuergesetzbuches (CGI) gibt den französischen Muttergesellschaften die Möglichkeit, sich für alle französischen Unternehmen körperschaftssteuerpflichtig zu erklären. Davon ausgenommen sind aber Enkelgesellschaften, deren Mutter (und Tochter der französischen Großmutter) ihren Sitz in einem anderen MS hat. Zur Frage, ob eine solche Regelung gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, erkannte der EuGH zu Recht: