Zum Begriff "Gericht" gem Art 234 EG; zur Verlegung eines Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen MS als den GründungsMS unter Beibehaltung des ursprünglich anwendbaren nationalen Rechts; zur Berufung gegen die E, mit der ein Vorabentscheidungsersuchen beschlossen wird
RechtsprechungEuroparechtwbl 2009/26wbl 2009, 75 Heft 2 v. 1.2.2009