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Zum Begriff "Gericht" gem Art 234 EG; zur Verlegung eines Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen MS als den GründungsMS unter Beibehaltung des ursprünglich anwendbaren nationalen Rechts; zur Berufung gegen die E, mit der ein Vorabentscheidungsersuchen beschlossen wird

RechtsprechungEuroparechtwbl 2009/26wbl 2009, 75 Heft 2 v. 1.2.2009

Art 234 EG

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