Mit seinem Urteil Bayerisches Sägerundholz dehnt der OGH den Anwendungsbereich des NVG bedeutend aus. Dies wirft die alte Frage einer Abgrenzung des nahversorgungsgesetzlichen zum kartellrechtlichen Diskriminierungsverbot auf.
Mit seinem Urteil Bayerisches Sägerundholz dehnt der OGH den Anwendungsbereich des NVG bedeutend aus. Dies wirft die alte Frage einer Abgrenzung des nahversorgungsgesetzlichen zum kartellrechtlichen Diskriminierungsverbot auf.