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Anforderungen an einen Widerrufsvorbehalt

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2009/267wbl 2009, 610 Heft 12 v. 1.12.2009

§§ 6, 7, 914, 915 ABGB; §§ 8, 9 BPG:

Normative Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen sind nach den Auslegungsregeln für Gesetze auszulegen.

Vor Inkrafttreten des BPG erteilte Leistungszusagen von Betriebspensionen können Widerrufsvorbehalte auch für Leistungen enthalten, die auf Anwartschaften beruhen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben wurden.

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