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Zu den Anforderungen gesetzmäßiger Kennzeichnung entgeltlicher Einschaltungen in periodischen Medien; Begriff "Promotion" genügt diesen Anforderungen nicht

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2009/249wbl 2009, 574 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG;

§ 26 MedienG:

Die Aufzählung jener Begriffe in § 26 MedienG, mit denen Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, in periodischen Medien unter den näher genannten Umständen als entgeltlich zu kennzeichnen sind, ist nicht taxativ. Zur gesetzmäßigen Kennzeichnung können deshalb auch andere als die in § 26 MedienG aufgezählten Begriffe verwendet werden, sofern diese für das angesprochene Publikum - legt man einen strengen Maßstab an - den selben Erklärungswert wie die vom Gesetz verwendeten Begriffe besitzen und damit ausreichend und zweifelsfrei auf die Entgeltlichkeit der Einschaltung hinweisen.

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