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Zum Verstoß gegen § 5 KartG als unlautere Handlung iS von § 1 Abs 1 Z 1 UWG

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2009/247wbl 2009, 567 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG:

Auch der Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften, insb gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, erfüllt nur dann den Tatbestand der sonstigen unlauteren Handlung nach § 1 Abs 1 Z 1 UWG, wenn die angeblich übertretene Norm nicht auch mit guten Gründen in einer Weise ausgelegt werden kann, dass sie dem beanstandeten Verhalten nicht entgegensteht.

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