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Zur Besetzung des Beirats einer Privatstiftung mit Begünstigten

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2009/243wbl 2009, 562 Heft 11 v. 1.11.2009

§§ 14, 15, 23, 25 PSG:

Auf einen aufsichtsratsähnlichen Beirat einer Privatstiftung ist die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 PSG analog anzuwenden.

Die Aufsichtsratsähnlichkeit eines Beirats bestimmt sich nach den in § 25 Abs 1 PSG dem Aufsichtsrat zugewiesenen Aufgaben.

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