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Zur Haftung des Unternehmensinhabers für Handlungen eines Dienstnehmers, dessen Name und Funktion im Unternehmen nicht festgestellt werden kann

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2009/226wbl 2009, 522 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 18 iVm § 7 UWG:

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