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Unzulässiger Betrieb von Glücksspielen über Internet

RechtsprechungEuroparechtwbl 2009/210wbl 2009, 499 Heft 10 v. 1.10.2009

Art 49 EG:

Art 49 EG steht einer Regelung eines MS wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegen, nach der Wirtschaftsteilnehmer wie die Bwin International Ltd, die in anderen MS niedergelassen sind, in denen sie rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringen, im Hoheitsgebiet des erstgenannten MS keine Glücksspiele über das Internet anbieten dürfen.

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