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Befähigungsnachweis und Äquivalenz im Baugewerbe

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2008/199wbl 2008, 403 Heft 8 v. 1.8.2008

§§ 373d Abs 7, 373e GewO 1994

Art 7, 11 RL 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr:

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