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Zur Haftung der Kapitalanlagegesellschaft und Dritter nach dem InvFG

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2008/192wbl 2008, 396 Heft 8 v. 1.8.2008

§§ 2, 3 Abs 3 InvFG

§ 1313a ABGB:

Anteilinhaber an einem Investmentfonds können einen Dritten - sei es ein Dienstnehmer der Kapitalanlagegesellschaft oder ein selbstständiger Dritter iSd § 3 Abs 3 InvFG - wegen fehlerhaften Fondsmanagements nicht unmittelbar auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Derartige Ansprüche sind vielmehr allein gegen die Kapitalanlagegesellschaft zu richten, die sich gegebenenfalls beim betreffenden Dritten, der sich (nur) ihr gegenüber verpflichtet hat, die Fondsver-

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