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Kapazitätsbegriff und UVP-G

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2008/172wbl 2008, 351 Heft 7 v. 1.7.2008

§§ 2 Abs 5, 3 Abs 7, Anl 1 Z 43 lit b UVP-G 2000:

Mit der UVP-G-Nov 2000 wurde § 2 Abs 5 dahingehend geändert, dass Kapazität als "die genehmigte oder beantragte Größe oder Leistung eines Vorhabens, die bei Angabe eines Schwellenwertes im Anh 1 in der dort angegebenen Einheit gemessen wird" definiert wurde. Ausgehend von dieser Gesetzeslage hat der US seither ausgesprochen, dass im Bezug auf die

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