vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Standortbegriffe des Apothekengesetzes

Aufsätzevon Mag. DDr. Hans Tessarwbl 2008, 301 Heft 7 v. 1.7.2008

Der Begriff "Standort" findet im Apothekengesetz (ApG) in drei unterschiedl Bedeutungen Anwendung, nämlich 1) als ein durch § 9 Abs 2 ApG näher konkretisiertes Territorium, 2) als ein Apothekenversorgungsgebiet und 3) als ein Apothekenbetriebsstättenort1)1)Diese Begriffsdivergenzen innerhalb desselben Gesetzes sind insofern zu erklären, als die Stammf im RGBl 5/1907 verlautbart wurde und wesentl Teile des ApG bislang nicht oder faktisch nicht novelliert worden sind, andere Teile dagegen in weiterer Folge mehrmals grundlegend abgeändert worden sind. Durch diese Novellen erfolgten unterschiedl Bedeutungsgehaltsabänderungen der im ApG verwendeten Standortbegriffe.. Die Bedeutung der jeweils gebrauchten Wendung "Standort" ist von besonderer Relevanz, zumal durch den "Standort" iSd ApG Verfahrensgegenstände konkretisiert, Parteistellungen bestimmt, subj Rechte spezifiziert und behördl Zuständigkeiten festgelegt werden. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Analyse und Auslegung der richtungsweisenden VfGH-Entscheidung vom 3.10.2007, G 12/07, G 13/07.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte