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Zur Zulässigkeit einer Strukturkündigung nach Art 5 Abs 3 Kfz-GVO 1995; Umstellung der Vertriebsorganisation von selektiv-exklusiv auf (nur) selektiv gem Kfz-GVO 2002

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 2008/112wbl 2008, 251 Heft 5 v. 1.5.2008

Art 81 EG

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