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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2008, 70 Heft 2 v. 1.2.2008

1. Rechtspflege

a) Gerichtsstand und Vollstreckung

Die EFTA-Länder waren bereits durch das Abkommen von Lugano in das Europäische Gerichtsstandsrecht eingebunden1)1)Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl L 319/88, 9; zur verspäteten Teilnahme Österreichs Urlesberger, Ein einheitliches Gerichtsstandsrecht für ganz Westeueropa mit Ausnahme Österreichs im Werden, JBl 1988, 223.. Als nun das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen2)2)ABl L 299/72, 32. in eine VO übergeleitet wurde3)3)VO (EG)Nr 44/2001, ABl L 12/01, 1; zuletzt geändert in VO (EG)Nr 1791/2006, ABl L 363/06, 1; zur Überleitung wbl 2001, 1., wurden auch inhaltliche Änderungen vorgenommen, insb wurde das Verfahren gestrafft.

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