b) Art 8/1/b, 55/3 der VO (EG)Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke; Art 44/5/b der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der EG vom 24. Oktober 1988:
Über die Verwechslungsfähigkeit zweier Bildzeichen, die beide eine in einem Olivenhain sitzende Frau darstellen, wobei ein Zeichen die Aufschrift "La Española" und das andere oben den Hinweis "Aceite de Oliva" und unten den Firmennamen "Carbonell" trug, erkannte das EuG zu Recht: