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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2008, 21 Heft 1 v. 1.1.2008

1. Binnenmarkt

a) Finanzen und Gesellschaftsrecht

In dem Bestreben, den Verwaltungsaufwand zu verringern, um die europäischen Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen, kann nunmehr sowohl im Falle der Verschmelzung1)1)RL 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen MS, ABl L 310/05, 1 = wbl 2005, 17; 2006, 16; dazu bereits Dritte RL 78/855/EWG , ABl L 295/78, 36, zuletzt geändert in RL 2006/99/EG , ABl L 363/06, 137. als auch im Falle der Spaltung2)2)Sechste RL 82/891/EWG betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften, ABl L 378/82, 47. auf die Erstellung eines eigenen Berichts über diesen Vorgang und dessen Prüfung durch unabhängige Sachverständige verzichtet werden, wenn alle Aktionäre und andere stimmberechtigte Besitzer von Wertpapieren darauf verzichten3)3)RL 2007/63/EG , ABl L 300/07, 47.. Ein solcher Verzicht war bisher nur nach der VerschmelzungsRL 2005/56/EG , und zwar auch nur auf den Sachverständigenbericht, möglich.

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