vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgegliederte Unternehmen - Versetzung von Beamten

RechtsprechungArbeits- und Sozialrechtwbl 2008/283wbl 2008, 593 Heft 12 v. 1.12.2008

§§ 36, 101 ArbVG:

Betriebe eines Unternehmens fallen auch dann unter den Geltungsbereich des ArbVG, wenn das Unternehmen im alleinigen oder mehrheitlichen Eigentum einer Gebietskörperschaft steht.

Der Arbeitnehmerbegriff des § 36 ArbVG stellt nur auf ein faktisches Beschäftigungsverhältnis ab, das durch persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit gekennzeichnet ist. Auch Beamte in ausgegliederten Unternehmen können deshalb Arbeitnehmer iSd Betriebsverfassungsrechts sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!