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Zur Aufrechnung mit dem Abfindungsanspruch eines Genossenschafters im Konkurs

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2008/261wbl 2008, 550 Heft 11 v. 1.11.2008

§§ 19, 20 KO

§ 55 GenG:

Der Abfindungsanspruch des Genossenschafters entsteht erst im Zeitpunkt seines Ausscheidens. Eine Aufrechnung des Abfindungsanspruchs des Genossenschafters als Gemeinschuldner mit einer Forderung der Gesellschaft ist daher gemäß § 20 Abs 1 KO unzulässig. Die dabei zur Kommanditgesellschaft entwickelten Grundsätze sind auch auf die Genossenschaft übertragbar.

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