vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum europarechtlichen Begriff des Arbeitnehmers; Doktorandenstipendium der Max-Planck-Gesellschaft als gemeinnützige nichtstaatliche Organisation; Arbeitsvertrag

RechtsprechungEuroparechtwbl 2008/223wbl 2008, 480 Heft 10 v. 1.10.2008

Art 39 EG

Art 7 der VO (EWG)Nr 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft:

Ein Forscher, der sich in einer Lage wie derjenigen des Kl des Ausgangsverfahrens befindet, also auf der Grundlage eines mit der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften eV geschlossenen Stipendienvertrags eine Promotion vorbereitet, ist nur dann als Arbeitnehmer iSd Art 39 EG anzusehen, wenn er seine Tätigkeit während einer bestimmten Zeit nach der Weisung eines zu diesem Verein gehörenden Instituts ausübt und als Gegenleistung für diese Tätigkeit eine Vergütung erhält. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, die tatsächlichen Prüfungen vorzunehmen, deren es zur Beurteilung der Frage bedarf, ob dies in der bei ihm anhängigen Rs der Fall ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!