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Zu Einschränkung und Beendigung der Tätigkeit des Notgeschäftsführers/Nachtragsliquidators

RechtsprechungZivil-, Handels- und Gesellschaftsrechtwbl 2007, 398 Heft 8 v. 1.8.2007

§§ 15a, 20 Abs 2, 92 GmbHG:

Der Tätigkeitsbereich eines gemäß § 15a GmbHG gerichtlich bestellten Notgeschäftsführers kann auf einzelne dringend notwendig gewordene Rechtshandlungen beschränkt werden. Eine solche Beschränkung ist im Hinblick auf § 20 Abs 2 GmbHG aber nur im Innenverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Notgeschäftsführer, nicht aber Dritten gegenüber wirksam.

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