1. Binnenmarkt
2. Beihilfen
1. Binnenmarkt
a) Gesellschaftsrecht
Die RL über die Ausübung der Stimmrechte durch Aktionäre von Gesellschaften, die ihren eingetragenen Sitz in einem MS haben und deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind 1), konnte am 12. Juni, nach einer Grundsatzeinigung mit dem EP vom Februar, vom Rat endgültig verabschiedet werden. Diese RL ergänzt die bereits jetzt gemeinschaftsrechtlich verankerten Aktionärsrechte2) mit dem Ziel, auch den in einem anderen MS ansässigen Aktionären die volle Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten, indem sie rechtzeitig mit den entscheidungserheblichen Unterlagen versorgt und ermächtigt werden, ihr Stimmrecht auch aus der Ferne auszuüben. IdS müssen