§§ 13, 26 Abs 1 und Abs 4, 339, 340 Abs 1 und 3 GewO:
Die gem § 340 Abs 1 der Behörde aufgetragene Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen ist wegen des konstitutiven Charakters der Gewerbeanmeldung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Anmeldung