Art 87/5 und 99 der Verfahrensordnung des EuG vom 2. Mai 1991:
EuG 26. 2. 2007, Rs T-198/06 (Rathscheck Schiefer und Dach-Systeme KG ua)
Derjenige, der gem Art 99 der VerfO eine Klage zurücknimmt, hat gem Art 87/5 die Kosten zu tragen. Dem Antrag, die Kom möge darauf verzichten, die Verurteilung der Kl zur Kostentragung zu verlangen, war daher nicht stattzugeben.