§§ 1, 2 UWG:
Die unrichtige Angabe des Aktualitätsstichtags eines steuerrechtliche Vorschriften umfassenden Werks ist geeignet, den Kaufentschluss eines nicht ganz unbeträchtlichen Teils der am Steuerrecht Interessierten zugunsten des Angebots der Bekl irgendwie zu beeinflussen.