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Zur Bedeutung der Frist des § 11 Abs 1 KartG zur Einbringung eines Prüfungsantrages durch die Bundeswettbewerbsbehörde

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2007/138wbl 2007, 297 Heft 6 v. 14.6.2007

§§ 11 Abs 1, 17 KartG:

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