§ 76 Abs 2 GmbHG:
Für den Abschluss des Treuhandvertrages über einen GmbH-Geschäftsanteil ist selbst dann keine Notariats-
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§ 76 Abs 2 GmbHG:
Für den Abschluss des Treuhandvertrages über einen GmbH-Geschäftsanteil ist selbst dann keine Notariats-
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