§§ 325 Abs 1, 129 Abs 1 Z 7, 303, 319 BVergG 2006; § 39 Abs 2 und 3 AVG
Abweisung eines Antrags auf Nichtigerklärung einer Ausscheidens- und einer Zuschlagsentscheidung wegen verschiedener, amtswegig erkannter Tatsachen, die je für sich einen zwingenden Ausscheidensgrund darstellen.