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Verbotene Privatnutzung eines Firmenhandys - Entlassungsgrund

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2007/103wbl 2007, 240 Heft 5 v. 15.5.2007

§ 27 Z 4 AngG:

Wurde ein Verbot der privaten Benutzung eines Firmenhandys ausdrücklich vereinbart und telefoniert der Arbeitnehmer trotz vorhergehender Verwarnung mit Androhung der Entlassung wiederum zu privaten Zwecken, setzt er den Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung.

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