vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung nach Versicherungsfall des Alters - keine Altersdiskriminierung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2007/81wbl 2007, 190 Heft 4 v. 19.4.2007

Art 2, 6 RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; §§ 32 Abs 2 Z 7, 33a VBG; § 1160 ABGB; § 22 AngG:

Kündigt ein Arbeitgeber, nachdem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet und einen Anspruch auf Alterspension erworben hat, liegt darin keine verbotene Diskriminierung auf Grund des Alters.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!