Aus der besonderen Konstellation, dass es sich bei Arbeitskräfteüberlassung um ein Dreipersonenverhältnis handelt, dem grundsätzlich jedoch nur zwei Vertragsbeziehungen zu Grunde liegen, ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Problemen. Ein in Rsp und Lit kontrovers diskutiertes Thema, betrifft das Beendigungsrecht überlassener Arbeitnehmer (AN) aus wichtigem Grund. Im Vordergrund stehen hierbei zwei zentrale Fragen: Wer ist gültiger Empfänger einer Austrittserklärung bzw kann die überlassene Arbeitskraft rechtswirksam ihren Austritt auch gegenüber dem Beschäftiger erklären? Kann ein Verhalten des Beschäftigers einen Austritt aus der Vertragsbeziehung Überlasser - Arbeitskraft rechtfertigen?