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Zum Rechtsbruch nach § 1 UWG; Duldung des bescheidwidrigen Verhaltens durch Behörde macht Verhalten nicht vertretbar

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2007/40wbl 2007, 95 Heft 2 v. 15.2.2007

§ 1 UWG; § 23 StmkROG:

Der Verstoß gegen bau- und raumordnungsrechtliche Vorschriften ist geeignet, dem Verletzer im Wettbewerb mit gesetzestreuen Mitbewerbern einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung zu verschaffen; ein solches Verhalten verstößt daher gegen § 1 UWG.

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