a) Art 33 der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames MwSt-System: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 3. 10. 2006, Rs C-475/03 (Banca popolare di Cremona Soc.coop.arl)
Mit Gesetzeserlass 446 vom 15. Dezember 1997, Beilage zu GURINr 298/97, führte Italien zugunsten seiner Gebietskörperschaften eine Steuer auf selbständige Tätigkeiten der Erzeugung, des Handels oder der Dienstleistungserbringung ein, wobei die Wertschöpfung als Besteuerungsgrundlage herangezogen wurde.