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Werbung mit Herstellergarantie; zur Auslegung einer Garantieurkunde im Zusammenhang mit einer Vertriebsvertretung

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 2007/274wbl 2007, 610 Heft 12 v. 1.12.2007

§§ 914, 915 ABGB:

§ 2 UWG:

Auch Garantieverträge sind Rechtsgeschäfte, die gem §§ 914 und 915 ABGB ausgelegt werden. Der Garant kann konkrete Vorgaben seiner als Offert verstandenen Erklärung vorsehen

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