§§ 914, 915 ABGB:
§ 2 UWG:
Auch Garantieverträge sind Rechtsgeschäfte, die gem §§ 914 und 915 ABGB ausgelegt werden. Der Garant kann konkrete Vorgaben seiner als Offert verstandenen Erklärung vorsehen
§§ 914, 915 ABGB:
§ 2 UWG:
Auch Garantieverträge sind Rechtsgeschäfte, die gem §§ 914 und 915 ABGB ausgelegt werden. Der Garant kann konkrete Vorgaben seiner als Offert verstandenen Erklärung vorsehen