b) Art 88/2 EG
EuG 12. 9. 2007, Rs T-348/03 (Koninklijke Friesland Foods NV)
Das nl Körperschaftssteuergesetz aus 1969 hatte eine Sonderregelung für Konzerngesellschaften, die Mittel über ausländische Kapitalmärkte beschaffen, vorgesehen: Über Antrag konnten ihnen besondere steuerliche Vergünstigungen zum Ausgleich für die damit verbundenen Gefährdungen und drohenden Wechselfälle eingeräumt werden.