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Geringfügige Beschäftigung während Karenz - Abfertigung (alt)

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2007/243wbl 2007, 542 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 23 Abs 1a AngG

§ 15e Abs 1 MuttSchG:

Eine geringfügige Beschäftigung während einer Karenz bei demselben Arbeitgeber bewirkt zwei parallel laufende Arbeitsverhältnisse. Die Dienstzeiten des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses sind nicht in die Dienstzeit für die Berechnung des Abfertigungsanspruches einzurechnen.

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