a) Eine neue VO für den Seeverkehr
Die ggw in Kraft stehende VO gestattet den Seeschifffahrtsunternehmen, sich im Hinblick auf die Bedienung bestimmter Strecken zu so genannten Linienkonferenzen zusammenzuschließen und in deren Rahmen auch die Beförderungsentgelte festzulegen.