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Eine Übertretung wegen fehlender Bezeichnung der mitgeführten gefährlichen Güter bei Identität des Absenders und des Beförderers nicht denkbar

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2006/114wbl 2006, 243 Heft 5 v. 15.5.2006

§§ 1 Abs 1, 3 Z 7, 7 Abs 3 Z 2, 27 Abs 1 Z 2 GefahrgutbeförderungsG:

Die Behörde hat den Bf als zur Vertretung nach Außen berufenes Organ des Komplementärs des „Ab-

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