vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sittenwidriger Bruch eines Ausstattervertrages

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2006/109wbl 2006, 239 Heft 5 v. 15.5.2006

§ 1 UWG:

Nach stRsp ist nicht jeder Bruch einer vertraglichen Verpflichtung schon an sich unlauter; ein Vertragsbruch verstößt nur dann gegen § 1 UWG, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten. Sittenwidrigkeit wird insb dann angenommen, wenn sich die verletzte Vertragsverpflichtung unmittelbar auf eine Regelung des Wettbewerbs (zwischen den Vertragsteilen) bezieht und diese in der Absicht verletzt wird, dem Gegner ge-

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!